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professionell & sachkundig

Bewertung im betriebswirtschaftlichen Sinn ist die Zuordnung einer Geldgröße auf bestimmte Güter oder Handlungsalternativen. „Objektivierte Bewertung gefragter denn je“, da Praxiswerte in Gestalt von Börsenkursen oder Transaktionspreisen nicht verfügbar sind.

Eine frühzeitige Planung der Praxisveräußerung oder die Integration in ein Kooperationsmodell – verbunden mit einer Praxisbewertung - lohnt sich mit versierten Partnern. Lassen Sie eine Bewertung Ihrer Praxis/Bestandsaufnahme durch einen kompetenten Sachverständigen für Arztpraxen und Zahnarztpraxen machen. Decken Sie zusammen mit dem Sachverständigen die Erfolgsfaktoren auf und lassen Sie Ihr persönliches ärztliches Engagement nicht „auslaufen“. Prüfen Sie Ihre bisherige Mietvertragssituation, übergeben Sie qualifizierte Mitarbeiter und finden Sie eine Harmonie mit den vorgesehenen Kooperations-Partnern. Warten Sie nicht zu lange, bis Sie aktiv werden, um einen geeigneten Nachfolger bzw. Kooperationspartner zu finden. Letztlich wird es Ihnen Ihr Bankkonto danken!

Die von mir vorzunehmende Praxisbewertung erfolgt sachverständig i.d.R. auf Basis der modifizierten Ertragswertmethode, die meines Erachtens die geeignete und anerkannte Methode ist und als „Standardmethode“ angesehen werden kann. Im Übrigen haben sich verschiedene Gerichte bei der Praxisbewertung ausdrücklich für die Anwendung der modifizierten Ertragswertmethode ausgesprochen.

Auf Basis der gegebenen Zahlenmaterialien werden nach einer eingehenden „Vergangenheitsanalyse“ die Erfolge – unter Einbeziehung der individuellen Besonderheiten auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Dabei werden die zu erwartenden Veränderungen einzelner Kosten – und Erlöskomponenten erfasst und die Entwicklungen des Praxisumfeldes berücksichtigt. Alles was außergewöhnlich ist und in Zukunft nicht mehr vorkommen wird, wird eliminiert. Die Praxiswertermittlung erfolgt dabei auf anerkannter betriebswirtschaftlicher Basis unter Einbeziehung arztspezifischer Besonderheiten

Nachdem der Vergangenheitserfolg w/sich ständig veränderten gesetzlichen und honorarpolitischen Rahmenbedingungen an Bedeutung verloren, bestimmt der bereinigte Zukunftserfolg letztendlich die Goodwillbewertung. Alle in die Praxisbewertung eingebrachte Erfahrung konzentriert sich darauf, wie ein nachhaltig erzielbarer Zukunftsgewinn zu prognostizieren ist.

Grundlage bei der Bewertung des Sachwertes ist grundsätzlich das Anlagen- bzw. Inventarverzeichnis. Die von der steuerlichen Abschreibungszeit abweichende technische Nutzungszeit schlägt sich letztlich im Zeit- bzw. Anhaltewert nieder. Der Buchwert (Stand der steuerlichen Abschreibung) kann als Maßstab für den Sachwert nicht herangezogen werden.

Seit über 15 Jahren bin ich spezialisiert auf die Praxisbewertung und Praxisberatung von Arztpraxen sowie Zahnarztpraxen. Zurückgreifen kann ich auf Erfahrungen aus der Erstellung von über 800 Gutachten, Fragestellungen im Zusammenhang von o.g. Bereichen. Zusammengefasst ergibt sich: Professionelle Praxisbewertung/Tätigkeit für jeden Anlass unter Wahrung der Objektivität, Neutralität und Unabhängigkeit. Es wird ein objektivierter Praxiswert ermittelt.

Gerne nehme ich die Erstellung von Privatgutachten Schiedsgutachten, Gerichtsgutachten unterschiedlicher Instanzen z.B. bei Bewertung aufgrund Praxis-Abgabe, Praxisübernahme, Fusionen (örtlich/überörtlich), Bildung, Erweiterung, Auflösung von Kooperationen, Zugewinnausgleich, Erbauseinandersetzung, gesundheitliche, persönliche Gründe, Verdienstausfall, Unterhaltsberechnungen, Todesfall, Bankkriterien vor.

Je nach Aufgabenstellung arbeite ich wunschgemäß mit auf Heilberufe spezialisierten Steuerberatern, Rechtsanwälten für Medizinrecht, Apothekenrecht, Banken und Sparkassen zusammen.

Bundesweit bin ich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Praxisbewertung von Arztpraxen und Zahnarztpraxen neutral und unabhängig mit Zweigniederlassung in Berlin und München tätig.

 







Unsere Standorte für Praxisbewertungen

Unser Standort in Nürnberg

Pfrontener Str. 18
90455 Nürnberg
Tel.: 0911 88 21 80

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